Bitte beachten: Neue Regelung für Besucher
Nach Maßgabe des Gesundheitsministeriums vom 08.12.2020 (10. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, 10. BaylfSMV) wurden die Regeln für Besuche geändert.
Hier sind die wesentlichen Regelungen für Besuche bei Regens Wagner Absberg:
- Besucher müssen sich telefonisch im Vorfeld in der Wohngemeinschaft anmelden.
- Nur nahe Angehörige oder gesetzliche Betreuer haben (nach wie vor) Besuchsrecht.
- Besucherdaten, Besuchsdauer und Aktivitäten sind nach wie vor anzugeben. Besuchsdaten werden festgehalten.
- Jeder Besucher gibt eine unterschriebene Besucherbestätigung an die Mitarbeiter ab.
- Jeder Bewohner darf täglich von höchstens einer Person besucht werden, die Besuchsdauer beträgt maximal eine Stunde.
- Jeder Besucher muss vor dem Besuch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.
- Die Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.
- Jeder Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP-2 Maske zu tragen.
- Die Anzahl der Besucher in einem Raum ist auf eine Person beschränkt und der Besuch ist zeitlich auf eine Stunde begrenzt.
- Der Aufenthalt im Freien ist bei Besuchen generell vorzuziehen.
- Das Betreten der Wohngemeinschaft für Besucher ist nicht gestattet.
- Jeder Besucher muss persönlich von einem Mitarbeiter in Empfang genommen werden.
- Jeder Besucher muss seine eigene FFP2-Maske mitbringen.
- Durchgängig ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Die allgemeinen Hygienerichtlinien (Händewaschen, Tragen von FFP2-Maske, Niesetikette etc.) sind zu beachten.
- Kontakt zu anderen Bewohnern der Wohngemeinschaft ist untersagt.
- Besucher dürfen nur eine zugewiesene Toilette benutzen.
- Für Bewohner in Quarantäne oder mit Krankheitssymptomen gilt weiterhin absolutes Besuchsverbot.
Wesentliche Regelungen für Heimfahrten:
- Wochenendbesuche zu Hause und Heimfahrten sind möglich. Diese müssen im Vorfeld angemeldet und genau abgesprochen werden.
- Bei den Heimfahrten, die länger als fünf Tage dauern, müssen die Bewohner ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.
- Die Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor der Rückkunft in die Wohngemeinschaft vorgenommen worden sein.
- Für die Rückkehrer aus den Risikogebieten sind ein negativer PCR-Test sowie 10-tägige Quarantäne verpflichtend.
- Bei der Rückkehr bescheinigen Sie als Angehörige auf dem Formular, dass Ihr Angehöriger während des Besuchs bzw. der Heimfahrt keine Corona-verdächtigen Symptome zeigte und mit keiner an COVID-19 erkrankten Person direkten Kontakt hatte.
- Während der Besuchszeit zu Hause tragen die Angehörige die Verantwortung für die Einhaltung der bekannten Hygienebestimmungen.
- Die Wochenendbesuche und Heimfahrten werden ebenso dokumentiert.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.