Elternliebe ist nicht behindert!
Erster Fachtag zur Begleiteten Elternschaft in Bayern
Bei schönstem Winterwetter fand am Mittwoch, dem 28.02.2018 die erste Fachtagung zum Thema „Begleitete Elternschaft“ im evangelischen Bildungszentrum auf dem Hesselberg statt. Aufgrund des großen Interesses waren bereits seit Wochen alle 90 Teilnehmerplätze ausgebucht. Unter den Anwesenden aus ganz Bayern und dem angrenzenden Baden-Württemberg befanden sich Fachkräfte aus den Bereichen der ambulanten und stationären Behindertenhilfe, sowie der Kostenträger der Eingliederungshilfe (Bezirk Mittelfranken) und der Kinder- und Jugendhilfe (Amt für Jugend und Familie LKR Ansbach).
Frau Petra Thöne aus Bielefeld, die bereits seit nunmehr 22 Jahren im Rahmen Ihrer eigenen Einrichtung die Begleitete Elternschaft anbietet, gab als Referentin fachliche Impulse und stellte zudem ein Konzept zum Aufbau sämtlicher Angebote für diesen Bereich vor.
Die Initiatoren der Fachtagung Frau Judith Hoppe (Leitung „Offene Hilfen ARON“) und Herr Peter Faigle (Leitung „Offene Hilfen für den südlichen Landkreis Ansbach“) analysierten anhand eines Workshops die Situation von Eltern mit Behinderung im Landkreis Ansbach mit dem Ergebnis: Es gibt fast keine Hilfsangebote mit Ausnahmen der beiden Offenen Hilfen, die Kommunikation zwischen den möglichen Kostenträgern ist (noch) mangelhaft, Eltern mit Behinderung kennen die Hilfe Begleitete Elternschaft schlichtweg nicht …
Was steckt hinter der Hilfe „Begleitete Elternschaft“ und warum ist diese so wichtig?
Auch Menschen mit geistiger Behinderung haben Kinderwünsche. Die Begleitete Elternschaft unterstützt Mütter und Väter mit geistiger und psychischer Beeinträchtigung und deren Kinder. Die Angebote der Begleiteten Elternschaft sind sowohl auf das Wohl des Kindes als auch auf die Lebenssituation der Eltern ausgerichtet. Inzwischen gibt es viele positive Beispiele, dass Elternschaft mit Behinderung gelebt und bewältigt werden kann.
Bisher konnte sich die Begleitete Elternschaft in Bayern noch nicht durchsetzen. Warum? Aufgrund der komplexen Bedarfslage von Eltern mit Behinderung, den bislang mangelnden Hilfsangeboten, der fehlenden Kommunikation zwischen Kostenträgern und ebenso wegen der sehr konservativen Grundhaltung Bayerns solchen Themen gegenüber.
Durch die im Jahr 2008 von Deutschland ratifizierte UN Behindertenkonvention und das heuer in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (§ 78) muss sich das aber schnell ändern. Denn es besteht nun gesetzlicher Anspruch auf die Begleitete Elternschaft.
Am Ende konnten alle Ziele, die sich die Veranstalter gesetzt hatten, erreicht werden:
Eine Wissensbasis zur Begleiteten Elternschaft schaffen, Erfahrungen austauschen, Netzwerke knüpfen und die Kommunikation zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern anregen.
Als nächster Schritt ist ein Infotag für die Öffentlichkeit zum Thema Begleitete Elternschaft geplant.
Zudem soll diesbezüglich in naher Zukunft ein lokaler Arbeitskreis entstehen.