Die Regens-Wagner-Stiftung Zell ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Sie bekennt sich zu einer ökologischen und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung, welche insbesondere auch die Achtung der Menschrechte (Verletzungen vorbeugen und vermeiden sowie minimieren und beenden) beinhaltet. Die Wahrung der Menschrechte ist in den eigenen Wirkungsbereichen des Stiftungshandelns sowie in den Lieferketten verankert.
Auf dieser Seite finden Sie unsere Grundsatzerklärung sowie Informationen zu unserem Meldeverfahren gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Unsere vollständige Grundsatzerklärung zur Menschrechtsstrategie gemäß § 6 Abs. 2 LkSG finden Sie am Seitenende als PDF Dokument.
Sollte Ihnen etwas aufgefallen sein, das nicht mit unserer Grundsatzerklärung konform ist, möchten wir entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung einleiten.
Unser Beschwerdeverfahren ermöglicht Ihnen auf menschrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Risiken hinzuweisen, die durch unser satzungsgemäßes Handeln im eigenen Wirkungsbereich oder in der Lieferkette bei unmittelbaren Zuliefererinnen und Zuliefern entstanden sind.
Hinweise können jederzeit auf verschiedenen Wegen abgegeben werden. Alle Hinweise, unabhängig davon, auf welchem Weg sie eingehen, werden unmittelbar und auf die gleiche Weise weiterbearbeitet.
Folgende Meldewege sind eingerichtet:
Anonym abgegebene Hinweise werden zur Kenntnis genommen, aufgrund der fehlenden Rückkopplungsmöglichkeit zur Hinweisgeberin/ zum Hinweisgeber jedoch nicht weiterbearbeitet.
Die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG finden Sie am Seitenende als PDF-Dokument.