Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwer behinderten und gleichgestellten Beschäftigten (§§ 94-97 SGB IX). Im SGB IX wird hierfür auch die Bezeichnung Vertrauensperson eingeführt.
In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 schwer behinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, ist neben der Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) wenigstens ein Stellvertreter zu wählen (§ 94 Abs. 1 SGB IX).
Das Amt hat aktuell Herr Daniel Selz (Hauswirtschaft) inne (siehe Foto).
Mindestens einmal jährlich findet die Versammlung für Schwerbehinderte und deren Gleichgestellte statt §52 Abs. 3 Satz 1 MAVO.
Zu den Sitzungen der MAV, mit der er sich Büro, Postfach und Telefon teilt, wird er eingeladen.
Zu erreichen ist er telefonisch unter der Nummer 09175- 909 1074 oder per E-Mail an ab-schwerbehindertenvertretung@regens-wagner.de