Der Werkstattrat stellt sich vor
Aufgaben des Werkstattrates
- Wir vertreten die Interessen der Beschäftigten in der Werkstatt.
- Der Werkstattrat wird alle 4 Jahre von den Beschäftigten der Werkstatt gewählt.
- Jede und jeder von euch kann mit Vorschlägen, Problemen und Beschwerden zu uns kommen.
- Wir kümmern uns um alle Themen, die für euch wichtig sind.
- Wir tauschen uns regelmäßig mit der Werkstattleitung aus.
- Wir nehmen an Fortbildungen teil und tauschen uns mit anderen Werkstatträten aus.
- Wir haben Schweigepflicht.
Der Werkstattrat hat Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.
Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO).
Wir bestimmen mit bei:
- Beschäftigungszeiten und Pausenzeiten
- Gestaltung der Arbeitsentgelte
- Urlaubsplanung
- Fragen der Verpflegung
- Planung und Durchführung von sozialen Aktivitäten
- Gestaltung von Sanitärräumen und Aufenthaltsräumen
So erreicht ihr uns:
- Wir haben einen Briefkasten neben dem schwarzen Brett in der Werkstatt und am Müßighof.
- Ihr sprecht uns an.
- über unsere Vertrauensperson: Gerlinde Winter,
Telefon: 09175-909-1173
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